Standards der proaktiven Arbeit nach §34a PolG NRW im Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V.
Viele Frauenberatungsstellen im Dachverband beraten gewaltbetroffene Frauen nach einem Polizeieinsatz mit Wohnungsverweis und Rückkehrverbot des Täters. Sie erhalten die Meldung von der Polizei und nehmen Kontakt zu der Frau auf. Diese pro-aktive Arbeit nach §34a Polizeigesetz NRW wird bisher nicht finanziert.
Der Dachverband hat Standards für die pro-aktive Beratung nach §34a PolG NRW verabschiedet und seine Forderung an die Landesregierung gestellt.
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