Zwischen Gewaltschutz und Aufenthaltssicherung
Häufig kommen Frauen in die Beratungsstellen, die über den Ehenachzug aus ihrem Herkunftsland nach Deutschland gekommen sind und dann (weiterhin) häusliche Gewalt erleben. Die Betroffene hat einen entsprechenden Aufenthaltstitel und strebt ein eigenständigen gem. § 31 AufenthG an. Allerdings wird gesetzlich als Regelfall vorausgesetzt, dass die Betroffene die eheliche Gemeinschaft in Deutschland drei Jahre weiterführt – das Aufenthaltsrecht ist damit zunächst abhängig von dem ihres Ehemanns als Stammberechtigtem.
Dies ist nur eins von vielen rechtlichen Beispielen, welches die Beraterinnen in Beratungskontexten vor Herausforderungen stellt. Oft sind die Themen der aufenthaltsrechtlichen Perspektive und der Einleitung rechtlicher Schritte gegen die gewaltausübende Person in häuslichem Kontext eng miteinander verzahnt. Für eine gute Beratung ist sicherlich auch ein Grundwissen und -verständnis der gesetzlichen Regelungen in den Bereichen des Migrations-, Familien- und Strafrechts von Relevanz.
Gegenstand der Fortbildung sind auch Beispielsfälle, die die Teilnehmenden mitbringen. Sie erhalten Raum, um von den Herausforderungen – auch an die eigene Rolle als beratende Person – zu berichten. Neben den teilweise komplexen gesetzlichen Regelungen und den zahlreichen Akteur:innen, soll es um strukturell bedingte Abhängigkeitsverhältnisse, die genderspezifische Betroffenheit und Formen von Diskriminierung gehen.
Termin:
Ort:
Beginenhof Essen, Goethestr. 63-65
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