Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt
Sorge- und Umgangsverfahren bei oder nach häuslicher Gewalt sind häufig schwierig und frustrierend. Von den gewaltbetroffenen Frauen wird oftmals verlangt „zwischen der Eltern- und Paarebene zu unterscheiden“, die eigene Gewaltbetroffenheit zu ignorieren und ausschließlich „als Mutter“ aufzutreten.
Vor allem in Fällen, in denen die Gewalt streitig und nicht durch medizinische oder polizeiliche Dokumentation nachgewiesen ist, wird die mittelbare Betroffenheit der die Gewalt miterlebenden Kinder ausgeblendet und es werden Lösungen mit „dem Blick nach vorn“ gesucht. Das alleinige Sorgerecht ist nur in Ausnahmefällen durchzusetzen. Zudem können Gewaltschutzanordnungen und Umgangsregelungen widersprechende Inhalte haben.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
In der Fortbildung sollen die rechtlichen Grundlagen für die Aufhebung der alleinigen Sorge und Umgangseinschränkungen dargestellt werden. Unter Berücksichtigung verschiedener familiengerichtlicher Modelle und im gemeinsamen Austausch soll nach Strategien zu einer Verfahrensführung im Interesse der Frauen und ihrer Kinder gesucht werden.
Termin:
Ort:
Online-Schulung
Zoom-Webinar – Sie erhalten den Link nach der Anmeldung.
Preis: