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Rechtliche Aspekte in der Beratung bei sexualisierter Gewalt

Bei der Beratung von Betroffenen sexualisierter Gewalt treten vielfältige rechtliche
Fragestellungen auf:

Die betroffenen Frauen müssen entscheiden, ob eine Anzeige erstattet soll und 
wie deren „Erfolgsaussichten“ sind. Für eine Einschätzung sind Kenntnisse über
die materielle Rechtslage erforderlich. Wird ein Strafverfahren durchgeführt, ist
eine bestmögliche opferschützende Gestaltung des Strafverfahrens von
grundlegender Bedeutung für die meist traumatisierten Klient*innen. Das
erfordert Kenntnisse über den Ablauf und Gestaltungsmöglichkeiten im
Strafverfahren. 

Bei Beraterinnen besteht häufig Unsicherheit über eigene Rechte und Pflichten
(Schweigepflicht, Aussagepflicht, Datenschutz, Kindesschutz etc.). 

In der Beratung von Jugendlichen oder Frauen, die unter Betreuung stehen,
kann sich herausstellen, dass Klientinnen und deren Vertreter*innen
unterschiedliche Bedürfnisse und Ziele haben. Mit möglichen
Interessenkonflikten muss umgegangen werden.
 

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE

Die Fortbildung richtet sich an Beraterinnen, die bei sexualisierter Gewalt beraten oder
in ihrer Beratungsarbeit mit sexualisierter Gewalt konfrontiert werden. Kenntnisse
sollen vertieft werden und es besteht Gelegenheit zum fachlichen Austausch.

Termin:

Do. 06.06.24 10:00 bis 17:00

Ort:

Online-Schulung

Zoom-Webinar – Sie erhalten den Link nach der Anmeldung.

Preis:

150 €
130 € für Mitglieder des Dachverbands

REFERENT*IN DER VERANSTALTUNG

Martina Lörsch

berät und vertritt seit 2003 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Betroffene von Gewalt. Sie ist ebenfalls Fachanwältin für Migrationsrecht und daher auch vielfach an den Schnittstellen dieser beiden Rechtsgebiete tätig.

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