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Migrationsrechtliche Probleme bei Gewalt und Trennung

Viele Migrantinnen sind mit aufenthaltsrechtlichen Problemen konfrontiert, wenn sie sich trennen. Dies ist nicht nur der Fall, wenn Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kein eigenständiges Aufenthaltsrecht haben, sondern es kann auch Probleme bei der Verfestigung des Aufenthalts geben. Auch für Frauen, die mit ihrem Mann einen Asylantrag gestellt haben und einer gemeinsamen Unterkunft zugewiesen wurden, ändert sich mit einer Trennung i.d.R. ihre aufenthalts- und asylrechtliche Situation.

Die Fortbildung richtet sich an Beraterinnen, die Migrantinnen ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht beraten oder in ihrer Beratungsarbeit mit migrationsrechtlichen Problemen konfrontiert werden. Neben den aufgeführten Themen besteht Gelegenheit zum fachlichen Austausch und, soweit hierfür noch Zeit ist, zur Erörterung weiterer migrationsrechtlicher Probleme.

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE

  • Grundlegender Überblick über mögliche Aufenthaltsrechte
  • Wann entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bei EU-Ausländerinnen und Drittstaatlerinnen, die bisher ein Aufenthaltsrecht über den Ehemann/die Ehefrau haben
  • Wie wirkt sich eine Trennung auf die Möglichkeiten zur Verfestigung des Aufenthalts aus (unbefristetes Aufenthaltsrecht/Einbürgerung)
  • Asylrechtliche Aspekte bei Gewalt und Trennung
  • Sonderprobleme bei vollziehbar Ausreisepflichtigen / Illegalität

Termin:

Ort:

Online-Schulung

Zoom-Webinar – Sie erhalten den Link nach der Anmeldung.

Preis:

80€

REFERENT*IN DER VERANSTALTUNG

Martina Lörsch

berät und vertritt seit 2003 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Betroffene von Gewalt. Sie ist ebenfalls Fachanwältin für Migrationsrecht und daher auch vielfach an den Schnittstellen dieser beiden Rechtsgebiete tätig.
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11.09.2024
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